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13.02.2010 19:27 Uhr
von spielehoelle 
Beiträge: 1.337 (1,18 %)
Themensteller
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Daten sind keine Sachen - Klauen unmöglich - Musik downloaden jetzt legal?
Hallo Gemeinde,
die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte zum Steuerskandal folgendes:
"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-Daten-kann-man-nicht-stehlen-929990.html)
Heißt das, sämtliche Urheberrechte bezogen auf Daten und Dateien gehen verloren?
Heißt das, das Herunterladen geschützter Musik bleibt nun ohne Folgen?
Was meint ihr zu dieser Aussage?
Könnte diese einen Umschwung im Internet- und Computerrecht hervorrufen? |
13.02.2010 19:47 Uhr
von deavilaxn 
Beiträge: 1.794 (0,55 %)
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Wie Dieter Nuher mal sagte, "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten". Trifft meiner Meinung nach hier zu. Und wenn man in der Schule Mist erzählt, dann bekommt eine 6 und hier kommt man ungestraft davon...
Die Aussage von ihm wird bestimmt noch irgendwie korrigiert werden, also nicht zu früh freuen.
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13.02.2010 20:10 Uhr
von shillen 
Beiträge: 2.548 (0,08 %)
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Zitat:
spielehoelle schrieb: Hallo Gemeinde,
die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte zum Steuerskandal folgendes:
"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."...
Wenn das so stehen bliebe wäer mp3-Tausch per P2P ja auch legal, bzw. das Kopieren und verbreiten aller Daten wäre erlaubt. Da hatte wohl jemand Umnachtungszustände.
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13.02.2010 23:10 Uhr
von rogerfrieden 
Beiträge: 9.783 (0,41 %)
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Ja nach dem Urteil kann man ja jetz wieder munter MP3 Daten oder Kinofilme tauschen, da dies ja keine Sachen sind, kann man die ja auch nicht klauen.
Also liebe Bayern, tauscht mal drauf los! |
14.02.2010 14:03 Uhr
von myrrhwolf 
Beiträge: 129 (0,00 %)
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Das ABGB definiert "Sache" in etwa so: "Alles, was von der Person verschieden ist und dem Gebrauche der Menschen dient".
Ich werde nicht annehmen, dass das BGB eine ganz andere Entwicklung durchgemacht hat.
Insofern gelten auch digitale Dateien als "Sachen". Manche Begriffe weichen in den Rechtswissenschaften vom alltäglichen Sprachgebrauch ab. |
15.02.2010 13:08 Uhr
von friedie 
Beiträge: 3.882 (0,21 %)
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Ich schätze da hat sich wohl jemand verplappert wa?
Ich bin ja mal gespannt wie die da wieder rauskommen...  |
20.02.2010 07:34 Uhr
von gruftspion 
Beiträge: 672 (0,00 %)
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Zitat:
myrrhwolf schrieb: Das ABGB definiert "Sache" in etwa so: "Alles, was von der Person verschieden ist und dem Gebrauche der Menschen dient".
Ich werde nicht annehmen, dass das BGB eine ganz andere Entwicklung durchgemacht hat.
[.....]
Letzteres hat es allerdings doch, trotz gewisser Rechtsangleichungen in den letzten hundert Jahren.
Der weit gefasste Sachbegriff des ABGB ist mit dem des BGB nicht identisch.
So dienen zum Beispiel dem Schutz des "geistigen Eigentums" Sondergesetze, deren Inhalte jene der allgemeinen Zivilgesetzbücher nicht nur ergänzen sondern auch ersetzen. Diese Sondergesetze (die Materie ist das "Immaterialgüterrecht") definieren dann selbständig woran Eigentum begründet werden kann respektive was wie eine Sache zu behandeln ist. Fehlen aber entsprechend präzise anwendbare Gesetze, dann liegt eine "Gesetzeslücke" vor, die zu füllen eben die Kunst der Rechtswissenswchafter ist - bis der Gesetzgeber entsprechende Normen formnuliert.
P.S.: zu österr. und dt. Gesetzen:
Sie unterscheiden sich nicht nur durch die gemeinsame Sprache...
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20.02.2010 11:18 Uhr
von olf73m 
Beiträge: 240 (1,23 %)
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Ich denke, dass der Hinweis auf "geistiges Eigentum" die Frage zu lösen vermag.
Man darf ja schließlich auch nicht per "copy and paste" aus 3 Büchern eins machen und dann seinen Namen draufpinseln.
Computer und I-net stellen Urheberrechtlich schon ein Problem dar, vor allem mp3 und andere Datenformate haben dazu geführt, dass der sachcharakter des geschützten Datenträgers nicht mehr greift. CD's oder Vinyls können geklaut werden (als Sache) oder eben kopiert.
Geistiges Eigentum bezieht sich nun aber nicht auf die Sache (Datenträgher, Buch, Medium allgemein) sondern auf dessen Inhalt. Und hier greifen die Urheberrechte wie gehabt, egal was eine bayerische Justizministerin dazu sagt.
Abgesehen davon hat eine Pressemitteilung oder eine Interwievantwort keinen Gesetzescharakter, wir leben ja nicht in einer absolutistischen Monarchie.
Ich möchte also dringend davon abraten, Daten zu tauschen bis der Arzt oder die Polizei kommt. Urheberrechtlich geschützte Daten dürfen nach dieser Äußerung genauso wenig ohne Lizenz gehandelt werden, wie bisher.
Ich denke Fr. Merk wird ihre Meinung dazu noch revidieren.
Edit:
Fr, Merk bezog sich auf Diebstahl, und der ist nur begrenzt auf die Datenweitergabe anwendbar. Diebstahl liegt in der Tat nur vor, wenn dabei ein Gegenstand den Besitzer wechselt. Urheberrechte beziehen sich nicht auf das stehlen einer Sache, sondern auf deren unlizensierte Reproduktion und Veröffentlichung. |
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