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06.03.2010 13:11 Uhr
von rogerfrieden 
Beiträge: 9.783 (0,41 %)
Themensteller
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Staatsklage, Schweizer Politiker wollen Deutschland verklagen
Wie die meisten wissen gabs ja zu allererst eine Datenaffäre mit Lichtenstein. Dabei riefen Deutsche Politiker aktiv dazu auf das man ihnen weitere Daten anbietet. Was defakto ja eine Anstiftung zu einer Straftat ist. Bzw auch Anstiftung zu privaten Geheimdienstaktivitäten. Das ganze ist illegal, ganz klar(?).
Nebenbei gesagt möchte ich hier in dem Thread nicht über das Bankgeheimniss oder auch nicht über den Kauf der CD an und für sich diskutieren.
Sondern, ich würd gern wissen, wann darf man ein Recht "beugen".. oder "brechen", bzw wann darf der Staat das.
In dem Fall gings ja klar darum Verbrecher, eben die Steuersünder zu erwischen.
In einem anderen Fall hat die Schweiz selber geltendes Recht gebrochen um den Amerikanern gewisse Steuerdaten zu liefern.
Wie wäre es den im Fall Libyen? Libyen hält zwei Schweizerbürger, praktisch unrechtmässig fest. Da könnte die Schweiz doch sagen, wir pfeiffen auf das örtliche Recht, schicken ein Spezialeinheit rein, schnappen uns die Leute und wieder raus. Und setzen so mit Gewalt unser Rechtsverständniss durch. "Wir sind ja im Recht, also heiligt das die Mittel..."
In anderen Fällen haben die Amerikaner ja auch schon Personen aus Italien oder anderen Ländern gewaltsam entführt um ihr Recht durchzusetzen.
Wo kommen wir den da hin wenn jedes Land nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" lebt.
Und was passiert wenn die Schweiz nun Peer Steinbrück vor dem Internationalen Gerichtshof anklagt, eben weil "Anstiftung zur Straftat, Helerei".
Auch Hans Eichel, Bundestagsabgeordneter, oder der Deutsche Botschafter in der Schweiz Andreas von Stechow haben ähnliche Aussagen gemacht und könnten angezeigt werden.
Wo sehr ihr da Grenzen, oder Probleme?
http://www.staatsklage.ch/
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06.03.2010 13:27 Uhr
von standard 
Beiträge: 2.905 (0,79 %)
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hi,
ICh will nicht viel dazu sagen ausser:
Soll die Schweiz doch Deutschland verklagen.
Ich denke Deutschland sollte auch die Schweiz auf die Milliarden verklagen die durch deren Banken gestohlen werden. Jede Werbung von Schweizer Banken ist Anstiftung zur Steuerflucht die von der Schweiz nicht nur gebilligt sondern begrüsst wird.
MFg
Flo |
06.03.2010 13:48 Uhr
von fabio 
Beiträge: 7.420 (1,26 %)
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Zitat:
standard schrieb: Jede Werbung von Schweizer Banken ist Anstiftung zur Steuerflucht
LOL, ja klar.
Und jede Werbung von einem chemischen Putzmittel ist eine Anstiftung für einen Terroranschlag, weil man damit eine Bombe bauen könnte.
Und jede Werbung für ein Auto ist ebenfalls eine Anstiftung zum Mord, weil man damit ja jemanden umfahren könnte.
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06.03.2010 14:28 Uhr
von friedie 
Beiträge: 3.882 (0,21 %)
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naja ganz so einfach isses net... den welchen Anlass hätte denn ein Deutscher sein Geld in die Schweiz zu bringen... ?
Und es ist ja nicht so, das der Schweiz das nicht gelegen käme, also ich denke die solln ma ganz ruhig bleiben... |
06.03.2010 16:08 Uhr
von fendele 
Beiträge: 752 (0,79 %)
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Es ist Geschäftidee der Schweizerischen und Lichtensteiner Banken, den größeren Ländern die Steuerflüchtlinge abzunehmen.
Nicht eben seriöse Aquise, das. |
06.03.2010 16:59 Uhr
von silberpunze 
Beiträge: 135 (0,74 %)
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Deutschland und die Schweiz sollten das Kriegsbeil wieder eingraben und vernünftig miteinander reden.
Der Kauf von CDs sollte nicht sattfinden.
Steuerfluch sollte von der Schweiz aber auch unterbunden werden. |
06.03.2010 17:26 Uhr
von reling 
Beiträge: 11.277 (0,78 %)
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Zitat:
rogerfrieden schrieb: ...wann darf man ein Recht "beugen".. oder "brechen", bzw wann darf der Staat das....
Gar nicht.
Unrecht kann kein Recht schaffen.
Unrecht kann niemals die Grundlage für einen Rechtsentscheid sein.
Im vorliegenden Falle macht der Staat sich womöglich zum Bundesgenossen von Kriminellen, schafft also Kriminellen finanzielle Vorteile durch Leistungen von Zahlungen.
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06.03.2010 19:08 Uhr
von rogerfrieden 
Beiträge: 9.783 (0,41 %)
Themensteller
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Seit ihr deppert oder was??
Ich hab eigentlich absichtlich geschrieben dass hier eben nicht über das Bankgeheimniss geschrieben werden soll, dafür hatten wir ja schon xwieviele Threads.
Ich mein, kann es sein das man mit irgend einer Begründung zu Hellerei aufruft?
Ebensogut könnte man dazu aufrufen Geschäftsgeheimnisse bei Toyota zu verkaufen, weils der Deutschn Autoindustrie schlecht geht.
Oder wenn Brasilien einen verbrecher nicht an Deutschland ausliefert kann man sich den auch Gewaltsam hohlen
Und wie soll es der Staat den Verantworten, verbrechen zu begehen, und selbst von seinen Bürgern ein sauberes Leben erwarten?
Da kann sich doch der Harz IV Bezüger auch sein Ding zusammen betrügen, weil ers halt nötig hat. |
06.03.2010 19:39 Uhr
von hummer04 
Beiträge: 1.216 (1,46 %)
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Staaten haben sich an die Gesetze anderer Staaten zu halten. Für all die dummen unüberlegten Kommentare hier im Thema:
- Die Steuerflucht ist kein Verbrechend des Schweizer Staates sondern des deutschen Flüchtigen
- Eine Geschäftsidee auf Kosten anderer Staaten ihrer Steuergelder ist nichts, das sich auf den Finanzsektor beschränken würde. Jedes einzelne Subsid der deutschen Länder / des Staates an die Automobilindustrie ist genauso ein Verstoß, da andere Länder dieses Geld ebenfalls einnehmen könnten.
Das Argument um gut organisierte Finanzplätze anzugreifen ist schlichtweg bescheuert. Es ist nur recht leicht darauf zu klopfen, wenn die nationale Situation und Unfähigkeit Ablenkung braucht. Dazu kommt, dass wieder eingefahrene Steurgelder, durch sogenannte Deals, dem Staat im Endeffekt mehr kosten, als nichts unternehmen. Reines Short-term Profit Geschäft. Wer kritisiert da die Banker nochmal ?
Also zum Thema: Die Anklage durch die Schweiz ist vollkommen legitim, da der deutsche Staat Schweizer Gesetze auf Schweizerboden unter Schweizer Kompetenz verletzt hat. Von daher sollte dies den Jungs aus dem Bundestag mal einen Denkanstoß geben, dass Deutschland nicht über den Gesetzen anderer Länder steht und sich mal wieder darauf konzentriert wie ein Rechtsstaat zu handeln.
Mehr bleibt da eigentlich nicht zu sagen... |
06.03.2010 19:39 Uhr
von shillen 
Beiträge: 2.548 (0,08 %)
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Zitat:
reling schrieb: Zitat:
rogerfrieden schrieb: ...wann darf man ein Recht "beugen".. oder "brechen", bzw wann darf der Staat das....
Gar nicht.
Unrecht kann kein Recht schaffen.
Unrecht kann niemals die Grundlage für einen Rechtsentscheid sein.
Im vorliegenden Falle macht der Staat sich womöglich zum Bundesgenossen von Kriminellen, schafft also Kriminellen finanzielle Vorteile durch Leistungen von Zahlungen.
Genau so sehe ich das auch. Der Staat hat genug Instrumente zur Verfolgung dieser Steuerdelikte, als dass er sich nun noch der Hehlerei bedienen müsste.
Die Schweizer würden mir einen Gefallen tun wenn sie diese Klage tatsächlich so einreichen (wo eigentlich?).
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