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Autor
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02.03.2010 13:07 Uhr
von rickrossovich 
Beiträge: 3.564 (0,42 %)
Themensteller
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Neue Betrugsmasche Ein-Cent-Überweisung
Das Verbraucherschutzministerium warnt vor einer neuen betrügerischen Masche. Vorsicht sei geboten bei Mini-Gutschriften auf dem Bankkonto. Betrüger nutzen Ein-Cent-Überweisungen, um damit Bankverbindungen auszuspähen - dies geschieht noch dem Zufallsprinzip um reale Bankkonten ausfindig zu machen um dann anschließend höhere Beträge abzubuchen.
Macht ihr euch Gedanken wenn ein Cent auf euer Girokonto landet oder denkt ihr das ist ein Glücks-Cent eines Unbekannten und lasst es beruhen?
Quellen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,680809,00.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Ein-Cent-Ueberweisung-aufs-Konto-article752717.html |
02.03.2010 13:44 Uhr
von hummer04 
Beiträge: 1.216 (1,46 %)
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Ich sehe hier dringend den Bedarf einer automatisierten Prüfung ob eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Damit wäre das Problem erledigt. (Diese Prüfung gibt es bereits obilgatorisch in einigen Ländern)
Bis dahin rate ich allen deutschen Bankkunden ihr Konto genauer im Auge zu bahlten...
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02.03.2010 22:18 Uhr
von pemue 
Beiträge: 1.182 (1,83 %)
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Was soll denn das für eine einzigsermächtigung sein?
Es muss doch keine Einzugsermächtigung vorliegen wenn dir jemand Geld überweist, oder möchtest du das die (achtung, BEISPIEL) "Überraschungsfinanzsspritze" deiner Oma in Höhe von xxxx EUR zurückgebucht wird weil du keine Einzugsermächtigung für das Konto deiner Oma hast?
Also das Argument finde ich totaler blödsinn.
Es ist ganz einfach wichtig seine Konten im Blick zu haben. Ich währe ja für Onlinebanking Kunden für eine Art RSS Feed xD.
Also soweit ich das sehen kann gibt es das bei meienr Hausbank bis dato nicht.
Grüße |
02.03.2010 22:30 Uhr
von trivial1 
Beiträge: 2.689 (0,07 %)
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Zitat:
rickrossovich schrieb: Betrüger nutzen Ein-Cent-Überweisungen, um damit Bankverbindungen auszuspähen - dies geschieht noch dem Zufallsprinzip um reale Bankkonten ausfindig zu machen um dann anschließend höhere Beträge abzubuchen.
So einfach geht das nicht mit dem Abbuchen.
Tausende Firmen, aber auch gewerbetreibende Privatpersonen haben ihre Bankverbindungen öffentlich im Internet stehen. Für die ganze Welt einzusehen.
Und diese haben auch keine Probleme mit Kriminellen. |
02.03.2010 23:03 Uhr
von rogerfrieden 
Beiträge: 9.783 (0,41 %)
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Also ich weiss ja nicht, aber von meinem Konto kann keiner einfach was abbuchen, und selbst wenn, man sollte sich den Kontoauszug so oder so anschauen, kann ja einem seriösen Partner auch mal ein Fehler passieren. |
02.03.2010 23:09 Uhr
von quarksundco 
Beiträge: 2.190 (2,41 %)
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Zitat:
trivial1 schrieb:
So einfach geht das nicht mit dem Abbuchen.
Nicht? Ich dachte, man muss einfach nur für ein Geschäftskonto das Lastschriftverfahren beantragen. Das geht aber soweit ich informiert bin ziemlich leicht, sogar in Deutschland. Viel genutzt wird es nur deshalb nicht, weil man eine Lastschrift zurückweisen kann.
Zitat:
pemue schrieb: Was soll denn das für eine einzigsermächtigung sein?
...
Also das Argument finde ich totaler blödsinn.
Pemue, dein Argument ist völliger Quatsch. Es geht nicht darum, 1Cent-Überweisungen zu verhindern, sondern die daraus resultierenden Lastschrifteinzüge. Man könnte zum Beispiel für sein Konto bei seiner Bank verschiedene Einzugsermächtigungen für bestimmte, festgelegte Firmen einreichen und nur, wenn diese der Bank vorliegen (lässt sich ja automatisch elektronisch überprüfen), wird die Lastschrift ausgeführt, sonst zurückgewiesen. |
02.03.2010 23:17 Uhr
von dodi 
Beiträge: 2.991 (0,17 %)
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Wie wäre es: wir machen es wie die Schweizer Kreditinstitute und die Bank prüft vor erstmaliger Umsetzung des Einzuges erst einmal manuell ob eine Ermächtigung auch tatsächlich vorliegt bevor die Kohle weg ist.
Ich habe Konten sowohl in DE als auch in CH und immer mehr das Gefühl die Schweizer Konten sind deutlich besser abgesichert als die Deutschen. Im Gegenzug arbeiten die Deutschen Banken schneller als die Schweizer, jedoch sollte im Normalfall Sicherheit im alltäglichen Bankgeschäft vorgehen gegenüber Schnelligkeit, oder wie seht ihr das? |
03.03.2010 09:18 Uhr
von quasimodo52 
Beiträge: 3.116 (1,39 %)
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Was regt Ihr Euch auf?
Übrigens kann man KEINEN Einzug zurückweisen, aber man kann jeden Einzug innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen, und die Kosten trägt dann der Abbucher!
Also kann nur etwas passieren, wenn man innerhalb von 6 Wochen nicht sein Konto kontrolliert, und das geht bei online-banking doch einfach!
Also waren es Schlafmützen, die da jetzt jammern!
Q52 |
03.03.2010 09:55 Uhr
von q-kontinuum 
Beiträge: 14.151 (0,01 %)
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Zitat:
quasimodo52 schrieb: Was regt Ihr Euch auf?
Übrigens kann man KEINEN Einzug zurückweisen, aber man kann jeden Einzug innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen, und die Kosten trägt dann der Abbucher!
Die 6-Wochen-Frist wurde mehrfach vom BGH gekippt. Man hat also länger Zeit solche Abbuchungen zurückzuholen.
Zitat:
quarksundco schrieb:
Man könnte zum Beispiel für sein Konto bei seiner Bank verschiedene Einzugsermächtigungen für bestimmte, festgelegte Firmen einreichen und nur, wenn diese der Bank vorliegen (lässt sich ja automatisch elektronisch überprüfen), wird die Lastschrift ausgeführt, sonst zurückgewiesen.
Gibt es, nennt sich "Abbuchungsauftrag". Diesen erteilt man dem Vertragspartner und seiner Hausbank und der Vertragspartner ist dann berechtigt den festgelegten Betrag abzubuchen. Man kann dann eine Abbuchung aber nicht widerrufen. |
03.03.2010 10:30 Uhr
von hummer04 
Beiträge: 1.216 (1,46 %)
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Zitat:
pemue schrieb: Was soll denn das für eine einzigsermächtigung sein?
Es muss doch keine Einzugsermächtigung vorliegen wenn dir jemand Geld überweist, oder möchtest du das die (achtung, BEISPIEL) "Überraschungsfinanzsspritze" deiner Oma in Höhe von xxxx EUR zurückgebucht wird weil du keine Einzugsermächtigung für das Konto deiner Oma hast?
Also das Argument finde ich totaler blödsinn.
Es ist ganz einfach wichtig seine Konten im Blick zu haben. Ich währe ja für Onlinebanking Kunden für eine Art RSS Feed xD.
Also soweit ich das sehen kann gibt es das bei meienr Hausbank bis dato nicht.
Grüße
Nicht verstanden worums geht oder ?
Es geht darum, dass jmd anders von deinem Konto Geld abbuchen kann. Dazu brauchst du eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers, damit du das Geld für diese Rechnung abbuchen kannst. Wenn die Bank dies automatisch prüfen würde gäbe es dieses Problem nicht. Es ist ja kein Problem da, wenn jmd so freundlich ist und dir Geld überweist. Also erst die Details des Problems prüfen, dann antworten...
Anscheinend gibt es ja Banken, die nicht automatisch prüfen ob eine Ermächtigung vorliegt und anscheinend gibt es genügend Leute die ihre Auszüge nicht prüfen...
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